Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme am Gewinnspiel von eSports Cologne e.V. in Kooperation mit Office Partner GmbH, nachfolgend Betreiber oder Veranstalter genannt, ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

Veranstalter

eSports Cologne e.V.
Maybachstraße 115
50670 Köln
Deutschland

Impressumhttps://esport.cologne/impressum/

E-Mail-Adresseinfo@esport.cologne

§ 1 Verweis auf die Gewinnspielankündigung

Details zu den Teilnahmevoraussetzungen, vorzunehmenden Handlungen, der Laufzeit des Gewinnspiels, einzelnen Abschnitten des Gewinnspiels und etwaigen Gewinnen, ergeben sich aus den Beschreibungen, die den Teilnehmern im Rahmen des Gewinnspiels zur Verfügung gestellt werden.

§ 2 Teilnahme

(1) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos. Teilnahmeberechtigt sich natürliche Personen, die das 18. (achtzehnte) Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz, Sitz oder dauernde Aufenthalt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben. Sollte zum Zeitpunkt der Teilnahme eine eingeschränkte Geschäftsfähigkeit vorliegen, bedarf es der Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters.

(2) Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Andernfalls kann ein Ausschluss gemäß § 3 (4) erfolgen.

(3) Jede Person kann nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen. Es ist jedoch möglich, dass diese Person über verschiedene Kanäle innerhalb und außerhalb des sozialen Netzwerks, in dem die Ankündigung veröffentlicht wurde, mehrere Einreichungen (nachfolgend „Entries“) erhält. Diese gehäuften Entries zählen jeweils als zusätzliche Gewinnchance.

(4) Die verschiedenen Art und Weisen, auf die Entries nach § 2 (3) erzielt werden können, sind die folgenden:

  • eSports Cologne auf Twitter folgen (1 zusätzlicher Entry).
  • eSports Cologne auf Twitch folgen (1 zusätzlicher Entry).
  • Das Instagram-Profil von eSports Cologne besuchen (1 zusätzlicher Entry).
  • Einen von eSports Cologne bestimmten Instagram-Post aufrufen (1 zusätzlicher Entry).
  • Einen von eSports Cologne bestimmte Twitter-Post aufrufen (1 zusätzlicher Entry).
  • Einen von eSports Cologne bestimmten Twitter-Post erneut veröffentlichen (3 zusätzliche Entries).

§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel

(1) An der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligte Personen und Mitarbeiter des Veranstalters, der beteiligten Kooperationspartner sowie jeweils deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.

(3) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.

(4) Ausgeschlossen wird auch, wer unwahre Personenangaben macht.

(5) Ausgeschlossen werden des Weiteren Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben.

§ 4 Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels

(1) Die Gewinner werden zeitnah über den angegebenen Kontaktweg benachrichtigt (z.B., E-Mail oder das Nachrichtensystem eines sozialen Netzwerks, falls es angegeben wurde oder das Gewinnspiel innerhalb des Netzwerks stattfindet). Mit dieser Benachrichtigung durch den Veranstalter oder des jeweiligen Kooperationspartners erklärt sich der Gewinner ausdrücklich einverstanden.

(2) Die Gewinner können in den Online-Medien des Veranstalters und/oder der jeweiligen Kooperationspartner namentlich veröffentlicht werden. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der Gewinner ausdrücklich einverstanden. Der Veranstalter ist berechtigt, die Daten des Gewinners an die Kooperationspartner zu übermitteln, um so die Auslieferung des Gewinns zu ermöglichen. Falls dem Veranstalter nur die E-Mail-Anschrift des Gewinners bekannt ist, wird der Gewinner per E-Mail benachrichtigt.

(3) Eventuell für den Versand der Gewinne anfallende Kosten übernimmt der Betreiber. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.

(4) Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von vier Wochen mit seiner kompletten postalischen Anschrift nach dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird per Los ein neuer Gewinner ermittelt. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann.

(5) Die Teilnehmer sind für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten verantwortlich. Falls Gewinner aufgrund unvollständiger oder falscher Kontaktdaten nicht benachrichtigt werden können, entfällt der Gewinnanspruch gemäß § 3 (4).

(6) Der im Rahmen des Gewinnspiels als Preis präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe o. ä. bestehen. Der Preissponsor kann einen dem als Preis präsentierten Gegenstand gleichwertigen Gegenstand mittlerer Art und Güte auswählen.

(7) Eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Falle möglich.

(8) Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden.

(9) Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Gewinnspiels beziehen, sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an den Veranstalter zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden werden nicht bearbeitet.

§ 5 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann der Veranstalter von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

§ 6 Gewinnspiele innerhalb von Online-Plattformen

(1) Findet das Gewinnspiel im Rahmen einer Online-Plattform oder eines sozialen Netzwerks (z.B. Facebook oder Instagram, nachfolgend Online-Plattform”) statt, gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

(2) Die Teilnehmer können gegenüber der Online-Plattform keine Ansprüche geltend machen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel oder der Nutzung der Online-Plattform entstehen. Die Teilnehmer erkennen an, dass das Gewinnspiel in keiner Weise von der Online-Plattform gesponsert, unterstützt oder organisiert wird und in keiner Verbindung zu dieser steht. Sämtliche Informationen und Daten, die im Rahmen des Gewinnspiels von den Teilnehmern übermittelt oder von diesen erhoben werden, stehen ausschließlich dem Veranstalter und nicht der Online-Plattform zur Verfügung.

(3) Soweit der Veranstalter von der Online-Plattform Daten der Teilnehmer aufgrund deren Einwilligung oder sonstiger gesetzlicher Berechtigung erhalten, erfolgt die Nutzung, Speicherung und sonstige Verarbeitung dieser Daten nur zu den im Rahmen des Gewinnspiels genannten Zwecken.

(4) Soweit Teilnehmer zur Eingabe von Zugangsdaten aufgefordert werden, werden diese Daten vom Anbieter der Online-Plattform verarbeitet. Insbesondere erhält der Veranstalter keinen Zugriff auf die Passwörter der Teilnehmer.

(5) Für das Verhältnis zwischen dem Veranstalter, dem Teilnehmer und der Online-Plattform gelten neben diesen Teilnahmebedingungen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Online-Plattform. Weitere Informationen zum Einwilligungsverfahren, Informationen zu erteilten Einwilligungen sowie Möglichkeiten des Widerrufs ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen der Online-Plattform.

§ 7 Haftung

(1) Der Veranstalter wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.

(2) Für Sach- und/ oder Rechtsmängel an den vom Partner gestifteten Gewinnen haftet der Veranstalter nicht.

(3) Der Veranstalter haftet nicht für die Insolvenz eines Partners sowie die sich hieraus für die Durchführung des Gewinnspiels ergebenden Folgen.

(4) Der Veranstalter haftet nur für Schäden, welche von dem Veranstalter oder einem seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die fahrlässige Verletzung von Pflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung sind, verursacht wurde. Diese Beschränkungen gelten nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/ oder Gesundheit oder für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Voranstehende Haftungsbeschränkungen gelten insbesondere auch für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten oder Viren verursacht wurden.

§ 8 Datenschutz

Um an einem Gewinnspiel teilnehmen zu können, ist es unerlässlich, auf den Online-Medien der Veranstalter oder deren Kooperationspartner mitzuspielen und die geltenden Teilnahmebedingungen und Datenschutzbedingungen zu lesen und zu akzeptieren. Zusätzlich gelten jegliche Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Nutzungsbedingungen und Datenschutzbedingungen der Online-Plattformen gemäß § 6 (5).

§ 9 Anwendbares Recht

Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Veranstalter zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressum des Veranstalters.

Das Gewinnspiel des Veranstalters unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

Stand: 27. Juni 2024